Leistungen

Unsere Praxis bietet ein breites Spektrum arbeitsmedizinischer Untersuchungen – von standardisierten Vorsorgen bis hin zu maßgeschneiderten Eignungsbeurteilungen. Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Übersicht unserer Leistungen. Sollten Sie darüber hinaus besondere Anforderungen oder spezifische Fragestellungen haben, beraten wir Sie gerne persönlich und individuell.

Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“)

Jeder Betrieb in Deutschland ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen. Grundlage dafür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Darin ist festgelegt, dass alle Unternehmen – unabhängig von Branche und Größe – eine arbeitsmedizinische Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt in Anspruch nehmen müssen.

Die Grundbetreuung umfasst unter anderem:

  • Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
  • Maßnahmen zu Erster Hilfe, Notfall- und Gesundheitsvorsorge
  • Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen

Ergänzend dazu können – je nach Tätigkeit und Gefährdung – weitere, betriebsspezifische Leistungen wie Arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchungen erforderlich werden.

Damit stellen wir sicher, dass Ihr Betrieb nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern vor allem die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter langfristig geschützt wird.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeiten mit Atemschutzgeräten (G26)
  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (z. B. Gesundheits- und Pflegeberufe) (G42)
  • Gefährdungen der Haut (G24)
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
  • Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (G37)
  • Tätigkeiten mit Lärmbelastung (G20)
  • Tätigkeiten mit Vibrationsbelastung (z. B. Hand-Arm-Vibrationen)
  • Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung (z. B. Schweißen, Lasern)
  • Tätigkeiten mit natürlicher optischer Strahlung
  • Nacht- und Schichtarbeit
  • Körperliche Belastungen (G46)
  • Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung (§§ 77–80 StrlSchV)
  • Staubbelastungen
  • Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen (G35)
  • Wunschvorsorge (§ 6 ArbMedVV)

Eignungsuntersuchungen

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)
  • Atemschutzgeräteträger (G26.1-.3)
  • Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr (G41)
  • Schicht- oder Nachtarbeit
  • Feuerwehrdienst (einschl. Freiwillige Feuerwehr)
  • Eignung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV)
  • Tauglichkeitsuntersuchungen nach § 24 Abs. 1 Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) sowie § 5 Abs. 1 RheinSchPersEV