Unsere Praxis bietet ein breites Spektrum arbeitsmedizinischer Untersuchungen – von standardisierten Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu maßgeschneiderten Eignungsbeurteilungen. Diese führen wir sowohl in unserer Praxis als auch vor Ort in den Betrieben durch.
Als erfahrener Partner für Arbeitsmedizin unterstützen wir Unternehmen zuverlässig bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach DGUV Vorschrift 2. Unser Leistungsportfolio umfasst die Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung sowie die alternative bedarfsgerechte Betreuung für kleinere Betriebe.
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Übersicht unserer Leistungen. Sollten Sie darüber hinaus besondere Anforderungen oder spezifische Fragestellungen haben, beraten wir Sie gerne persönlich und individuell.
Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Jeder Betrieb in Deutschland ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen. Grundlage dafür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Darin ist festgelegt, dass alle Unternehmen – unabhängig von Branche und Größe – eine arbeitsmedizinische Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt in Anspruch nehmen müssen. Sie umfasst regelmäßig wiederkehrende Aufgaben wie:
- Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten
- Beratung in Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
- Begehungen von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Maßnahmen zur Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe
- Unterstützung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
Ergänzend dazu können – je nach Tätigkeit und Gefährdung – weitere, betriebsspezifische Leistungen wie Arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchungen erforderlich werden.
Damit stellen wir sicher, dass Ihr Betrieb nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern vor allem die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter langfristig geschützt wird.
Betriebsspezifische Betreuung
Über die Grundbetreuung hinaus gibt es die betriebsspezifische Betreuung. Sie wird individuell an die besonderen Gegebenheiten und Risiken eines Unternehmens angepasst. Beispiele hierfür sind:
- Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
- Umstrukturierungen oder bauliche Veränderungen
- Beratung bei besonderen Gefährdungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, psychische Belastung)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Eignungs-/Tauglichkeitsuntersuchungen
Alternative bedarfsgerechte Betreuung
Für kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bietet die DGUV Vorschrift 2 die Möglichkeit der alternativen bedarfsgerechten Betreuung. Dabei übernimmt die Unternehmerin bzw. der Unternehmer selbst mehr Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb.
- Teilnahme an speziellen Schulungen vermittelt wichtige Grundlagen zu Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Viele Themen können eigenverantwortlich bearbeitet werden
- Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen bei Bedarf beratend zur Verfügung
Wir unterstützen auch Betriebe in diesem Modell umfassend – von der Beratung zu den gesetzlichen Grundlagen bis hin zur individuellen Begleitung bei speziellen Fragestellungen. Damit gehört auch die alternative bedarfsgerechte Betreuung selbstverständlich zu unserem Portfolio.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeiten mit Atemschutzgeräten (G26)
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (z. B. Gesundheits- und Pflegeberufe) (G42)
- Gefährdungen der Haut (G24)
- Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
- Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (G37)
- Tätigkeiten mit Lärmbelastung (G20)
- Tätigkeiten mit Vibrationsbelastung (z. B. Hand-Arm-Vibrationen)
- Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung (z. B. Schweißen, Lasern)
- Tätigkeiten mit natürlicher optischer Strahlung
- Nacht- und Schichtarbeit
- Körperliche Belastungen (G46)
- Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung (§§ 77–80 StrlSchV)
- Staubbelastungen
- Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen (G35)
- Wunschvorsorge (§ 6 ArbMedVV)
- …
Eignungsuntersuchungen
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)
- Atemschutzgeräteträger (G26.1-.3)
- Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr (G41)
- Schicht- oder Nachtarbeit
- Feuerwehrdienst (einschl. Freiwillige Feuerwehr)
- Eignung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV)
- Tauglichkeitsuntersuchungen nach Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) sowie RheinSchPersV
- …